Unterlagen für eine Seediensttauglichkeitsuntersuchung
Vor jeder Untersuchung wird ein Fragebogen ausgefüllt, damit ich ein möglichst umfassendes Bild des Gesundheitszustandes erhalte.
Bitte den Fragebogen sorgfältig nach bestem Wissen ausfüllen und zur Seediensttauglichkeitsuntersuchung mitbringen. Unklarheiten klären wir während der Untersuchung.
Zusätzlich zum Fragebogen sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- bei Minderjährigen (unter 18 Jahren): vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung zur Seediensttauglichkeitsuntersuchung und zur Richtigkeit der Angaben im Fragebogen,
- das alte Seediensttauglichkeitszeugnis,
- den ausgefüllten und unterschriebenen Versicherungsnachweis (Kostenübernahmeerklärung). Die Kosten der Seediensttauglichkeitsuntersuchung sind anderenfalls direkt vor Ort zu bezahlen (Bitte 95,02 Euro passend mitbringen),
- bei aktuellen Erkrankungen oder Vorerkrankungen, die nicht älter als zwei Jahre sind: aktuelle Befunde sowie eine aktuelle Medikamentenliste vom behandelnden Arzt,
- gegebenenfalls Brille oder Kontaktlinsen (und Behälter dafür),
- sollte eine Augenlaseroperation erfolgt sein, bitte eine Bescheinigung vom Augenarzt mitbringen „ Prüfung des Dämmerungssehens und der Blendempfindlichkeit“,
- für Frauen gilt: für den Urintest auf Blut ist es wichtig, dass Sie nicht Ihre Menstruation haben,
- für den gastronomischen Bereich / Service gilt: eine aktuelle Stuhlprobe bzw. das Ergebnis mitbringen (kann auch durch mich organisiert werden).
Kosten der Seediensttauglichkeitsuntersuchung
Die Seediensttauglichkeitsuntersuchung ist kostenfrei für:
- Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
- Arbeitnehmer und Selbständige, wenn sie in einem Unternehmen der Seeschifffahrt beschäftigt oder tätig sind und für diese Beschäftigung/Tätigkeit Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an die BG Verkehr entrichtet werden.
Die zugelassenen Ärzte prüfen die Kostenfreiheit vor der Untersuchung. Bitte
Versicherungsnachweis mitbringen. Für Jugendliche ist der Altersnachweis mit
Personalausweis ausreichend.
Wenn ein Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer keine
Unfallversicherungsbeiträge an die BG Verkehr bezahlt, muss der Seemann seine
Seediensttauglichkeitsuntersuchung selbst bezahlen. Das kann zum Beispiel der
Fall sein, wenn:
- ein Heuerverhältnis unter ausländischer Flagge besteht oder
- nur eine Krankenversicherung bei der Knappschaft (vorher See-Krankenkasse, Fusion mit der Knappschaft 2008) besteht oder
- nur eine Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See besteht.
Die Höhe der Untersuchungsgebühren ist abhängig von den Anforderungen des jeweiligen Dienstzweiges und beträgt für die erste Untersuchung zwischen 80 und 100 Euro.
Weitere Informationen auf der Seite www.deutsche-flagge.de